Regelung für verkaufsoffene Sonntage bleibt unverändert
Von: @@Stadtverwaltung Dietzenbach <2008-10-15>
[Dietzenbach] Die Regelungen für Verteilung für die verkaufsoffenen Sonntage haben auch weiterhin Bestand: zwei Sonntage für die Altstadt, zwei Sonntage für die neue Stadtmitte. ...

Die Regelungen für Verteilung für die verkaufsoffenen Sonntage haben auch weiterhin Bestand. Für das Jahr 2008 war die Regelung so getroffen worden, dass an zwei Sonntagen ein verkaufsoffener Sonntag in der Altstadt stattfinden konnte und an zwei Sonntagen der verkaufsoffene Sonntag in der neuen Stadtmitte eingerichtet worden war. Hier hatten sich auch Märkte und Dienstleistungsbetriebe aus den Gewerbegebieten angeschlossen.

Durch das Management des Rathaus-Centers war zuletzt der Vorschlag geäußert worden, alle vier verkaufsoffenen Sonntage auf das gesamte Stadtgebiet auszudehnen. Durch die Wirtschaftsförderung wurde jetzt eine Umfrage bei den Einzelhandelsgeschäften in der Altstadt durchgeführt mit einem eindeutigen Ergebnis: Alle befragten Unternehmen, die sich an den Aktionen beteiligt haben, sprachen sich einstimmig für die Beibehaltung der bisher praktizierten Aufteilungspraxis aus. Die Gründe für die Einzelhandelsgeschäfte liegen auf der Hand: Seit Jahren wird in diese Veranstaltung investiert um eine ansprechende Atmosphäre zu schaffen, die durch den Charakter der Altstadt getragen ist. Darauf bauen auch die Kommunikationsstruktur und die Werbestrategien für diese Veranstaltungen auf.

Ein gemeinsamer Nenner mit der neuen Stadtmitte ist hier nicht zu erkennen und es ist davon auszugehen, dass die Besucher durch den größeren Einsatz von Werbemitteln eher in die neue Stadtmitte und das Rathaus-Center geführt werden.

„Ich habe keine Veranlassung mich gegen dieses eindeutige Votum des Einzelhandels zu stellen“, so Bürgermeister Stephan Gieseler. „Eine Verschärfung der Konkurrenzsituation werden wir mit aller Kraft verhindern, denn das kann nur zu Lasten des Einzelhandels gehen. Der bisher eingeschlagene Weg zeigt in die richtige Richtung, der Einzelhandel kann sich gegenüber dem Rathaus-Center behaupten, benötigt aber eine andere und stärkere Unterstützung.“

Die rechtliche Grundlage für die verkaufsoffenen Sonntage liefert das Hessische Ladenöffnungsgesetz, dessen Zweck einerseits die Regelung der Rahmenbedingungen für flexible Öffnungs- und Verkaufszeiten ist und andererseits der Schutz des Sonntags und der anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe. Nach diesem Gesetz können Kommunen den Verkauf an bis zu vier Sonntagen oder Feiertagen freigeben, wobei die Beschränkung auf bestimmte Bezirke oder Handelszweige erfolgen kann.

„Ich muss bei der Entscheidung für die Regelung der verkaufsoffenen Sonntage das allgemeine Interesse und das Wohl der gesamten Bevölkerung berücksichtigen. Dem wird durch die Verteilung der verkaufsoffenen Sonntage und die Beschränkung auf bestimmte Bereiche eindeutig Rechnung getragen. Die Notwendigkeit einer Ausweitung ist nicht erkennbar“, so Bürgermeister Stephan Gieseler zur Begründung seiner Entscheidung.

Die Bildrechte werden in der Online-Version angegeben.For copyright notice look at the online version.

Bildrechte zu den in diese Datei eingebundenen Bild-Dateien:

Hinweise:
1. Die Bilder sind in der Reihenfolge ihres ersten Auftretens (im Quelltext dieser Seite) angeordnet.
2. Beim Anklicken eines der nachfolgenden Bezeichnungen, wird das zugehörige Bild angezeigt.
3, Die Bildrechte-Liste wird normalerweise nicht mitgedruckt,
4. Bildname und Rechteinhaber sind jeweils im Dateinamen des Bildes enthalten.